17.8.2010
Der Vorstand der AG Verleih – Arbeitsgemeinschaft der unabhängigen Filmverleiher e.V. beobachtet mit großer Sorge die aktuelle Diskussion und die konkrete Entwicklung der Einführung des digitalen Kinos.
Nachdem ein branchenweites Modell zum digitalen Roll Out mit definierten Finanzierungsanteilen von Verleihern, Kinos, Werbewirtschaft und Filmförderern – das von der AG Verleih unterstützt wurde – bisher nicht zustande kam, stellte der BKM auf der Expertenanhörung des Kulturausschusses des Deutschen Bundestags ein Modell vor, das in einer reduzierten Form Förderbeihilfen zur Einführung des digitalen Kinos vorsieht. Wir begrüßen den grundsätzlichen Ansatz dieses Modells, das von der Notwendigkeit von Förderbeihilfen gerade für kleinere Filmkunsthäuser ausgeht. Allerdings erscheint uns dieses Modell nicht ausreichend geeignet, um den vitalen Anforderungen des ohnehin schwierigen Arthouse-Marktes in der Praxis gerecht zu werden.
Gleichzeitig werden durch die kürzlich angekündigten Digitalisierungs-Initiativen einzelner Kinoketten in Partnerschaft mit neu auf den Markt drängenden Teilnehmern Fakten geschaffen, deren Auswirkungen auf den unabhängigen Verleihmarkt äußerst besorgniserregend sind. Wir sehen uns einer Situation gegenüber, in der das bisherige Geschäftsmodell zwischen Kinos und Verleihern und damit der gesamte unabhängige Arthouse-Markt massiv gefährdet sind.
Drei Bereiche erscheinen uns besonders wesentlich – tatsächlich geht es dabei um den Erhalt der einzigarten, vielfältigen Kino- und Filmlandschaft in Deutschland:
1. Kriterienkinos für die Förderung der Digitalisierung
Das aktuelle BKM-Modell berücksichtigt durch die Festlegung von Umsatzgrenzen zu Recht viele kleinere Kinos in der geplanten Digitalisierungsförderung. Allerdings wären die allerwenigsten Arthouse-Kinos oberhalb dieser Umsatzgrenzen in der Lage, die DCI-Digitalisierung selbst oder über den Markt zu finanzieren – schon jetzt ist die wirtschaftliche Lage dieser Kinos, die ihr Programm mit einem hohen Anteil an deutschen und europäischen Filmen gestalten, äußerst angespannt. Die Auswirkungen einer frei zu finanzierenden Digitalisierung dieser Kinos wären für den Verleihmarkt jenseits der Majors verheerend.
Wir halten deshalb die Kombination von Umsatzgrenzen sowie kulturellen Kriterien wie das Abspiel deutscher und europäischer Filme und die Auszeichnung mit BKM-Kinoprogrammpreisen für unbedingt notwendig, um die Förderung der Kinodigitalisierung zu gestalten. Die dafür notwendigen finanziellen Spielräume würden sich auf einen Schlag durch den Verzicht auf den von Hollywood vorgegebenen DCI-Standard zugunsten von an die jeweiligen Gegebenheiten angepassten Lösungen ergeben.
2. DCI-Standard / E-Cinema
Die Diskussion um die Umstellung der Kinoprojektion auf digitale Technik orientierte sich bislang fast ausschließlich an dem von den Hollywood-Majors gesetzten DCI-Standard. Tatsächlich ist der DCIStandard gerade für die mittleren und kleinen Arthousekinos technisch nicht notwendig – abhängig von Saal- und Leinwandgröße erzielen digitale Projektionen außerhalb dieses Standards (E-Cinema) absolut gleichwertige Ergebnisse bei nur ca. 35-50% der Umrüstungskosten. Bei Einführung des DCI-Standards müssten im übrigen die schon vorhandenen, technisch völlig ausreichenden und derzeit ohne VPF betriebenen E-Cinema-Anlagen im Arthousebereich teilweise wieder verschrottet werden.
Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass es in der Praxis des analogen Kinos keine vorgeschriebene technische Standardnorm gibt: es bleibt den Kinos überlassen, mit welcher Lichtstärke sie ihre 35mm-Projektoren ausrüsten, welche Tonanlage sie verwenden, wie sorgfältig sie ihre Anlagen warten. Es ist aus unserer Sicht nicht einzusehen, warum diese jahrzehntelang bewährte Praxis durch die willkürliche Setzung einer Norm verändert werden soll, die neben technischen Standards in erster Linie die absolute Kontrolle des Blockbusterabspiels (Haus, Uhrzeit etc) durch die Majorstudios gewährleisten soll. Die Mitglieder der AG-Verleih dagegen setzen auch weiterhin auf eine Zusammenarbeit mit ihren Kunden, die auf Vertrauen und Sachverstand basiert.
Eine Öffnung des DCI-Standards zugunsten technisch gleichwertiger, an den Anforderungen und Möglichkeiten der jeweiligen Kinos ausgerichteter und ungleich preiswerterer Lösungen würde erhebliche finanzielle Spielräume für die flächendeckende Digitalisierung des Kinos und die entsprechenden Unterhalts- und Upgrade-Kosten eröffnen. Nur so können die in den vergangenen Jahren immer wieder beschworenen neuen Möglichkeiten des Digitalen Kinos wirklich zur Entfaltung kommen – die Knebelung durch den von Hollywood vorgegebenen DCI-Standard würde hingegen eine eindeutige Verschlechterung gegenüber dem analogen Kino zur Folge haben und die Branche dauerhaft mit unabsehbaren Folgekosten belasten.
3. "Third-Party"-Modelle / Virtual Print Fee (VPF)
Die ersten Kinoketten haben bereits die DCI-Digitalisierung mithilfe von sogenannten "Third-Parties" angekündigt –privaten Unternehmen, die sowohl in der Finanzierung der DCI-Digitalisierung wie auch in der technischen Dienstleistung engagiert sind. Soweit wir die bisherigen Geschäftsmodelle übersehen können, ist damit ein neuer Marktteilnehmer im Spiel, der im Nadelöhr des technischen Zugangs zur Kinoprojektion die Marktbedingungen wesentlich mitbestimmt. Nach den bisherigen Informationen ergeben sich dabei folgende schwerwiegende Probleme:
– Die "Third Parties" schließen nicht nur mit den jeweiligen Kinobetreibern Verträge zur DCI-Umrüstung und der entsprechenden Finanzierung, sondern auch mit den Verleihern, die ihre Filme dort zeigen wollen. Bereits jetzt ist bekannt, dass die "Third Parties" den Verleihfirmen sehr unterschiedliche Angebote machen – auf unabhängige Verleiher mit geringerem Marktanteil werden dabei mit großer Wahrscheinlichkeit dauerhaft höhere Kosten als bei der 35mm-Auswertung zukommen. Zudem erhöht sich – durchaus im Interesse der "Third Parties" – der Druck auf die Kinos, die Filme weniger lang einzusetzen, um mit dem nächsten Neustart wieder eine neue VPF einzunehmen.
Nach unseren Informationen ist die Unterzeichnung einer Geheimhaltungsklausel Vorbedingung der Verhandlungen mit den bisher auf den Plan getretenen "Third Parties". Verleiher mit einem Marktanteil von unter 2% wurden bisher überhaupt nicht angesprochen. Eine Transparenz und flexible, an den jeweiligen Anforderungen ausgerichtete Handhabbarkeit, wie sie das analoge Kino durch Vereinbarungen zwischen Kino- und Verleihverbänden sowie rechtliche Vorgaben des FFG garantiert, ist hier nicht gegeben.
– Frühere Modelle der Digitalisierung gingen davon aus, dass eine VPF (und damit der Finanzierungsanteil der Filmverleiher) einmalig pro Kopie fällig werden. Allein dieses Modell ist in der Praxis des Arthouse-Marktes gangbar. Nun sehen wir uns Bedingungen gegenüber, die eine VPF bei jedem Kino-Neueinsatz aufrufen: kürzere Einsätze in Programmkinos und die für das Arthouse-Segment essentiell wichtigen Einzel- und Sondervorstellungen wie Filmkunsttage, Kindervorstellungen oder Schulkino werden damit für Kino und Verleih mindestens unrentabel, vermutlich sogar wirtschaftlich unmöglich gemacht. Ein Abrücken von der einmalig pro Kopie fälligen VPF hätte damit verheerende Auswirkungen inbesondere auf den Arthouse-Markt.
– Ungeklärt ist für uns die Kompatibilität der VPF mit den Richtlinien der Filmförderung, sowohl der nationalen durch die FFA wie der Regionalförderung. Gehören die erst in der Auswertung entstehenden, nicht seriös kalkulierbaren VPFs zu den abzugsfähigen Verleihvorkosten? Lassen sie sich als Regionaleffekt bei den regionalen Filmförderungen darstellen? Auch hier lässt die Praxis aus unserer Sicht nur das Modell einer einmaligen, vorab kalkulierbaren VPF zu. Bei jeder anderen Regelung werden auf der einen Seite erfolglose Kinostarts noch teurer, während bei veritablen Kinoerfolgen ein Teil des Gewinns von "Third Parties" abgeschöpft wird, zulasten von Kinos, Verleihern und Filmproduzenten.
Im Zusammenhang mit den "Third-Party"-Modellen ist aus unserer Sicht unbedingt sicherzustellen, dass Förderung nur bei Berücksichtigung der oben beschriebenen, für den Arthouse-Markt vitalen Kriterien gewährt wird, insbesondere bezüglich der VPF-Regelungen. Ebenso sollten umgehend das FFG bzw. die entsprechenden Richtlinien ein verbindliches Regelwerk für die sich durch die Digitalisierung des Kinos ergebenden Veränderungen insbesondere in Hinsicht auf kalkulierbare Filmherausbringungen vorgeben.
Es sei abschließend festgestellt, dass wir als unabhängige Filmverleiher der bevorstehenden Digitalisierung des Kinos weiterhin positiv gegenüberstehen und bereit sind, uns mit angemessenen Anteilen an ihrer Finanzierung zu beteiligen. Oberste Kriterien sollten dabei die Beibehaltung des offenen, unbeschränkten Zugangs zu den Kinoprojektionen und die Bewahrung, möglichst den Ausbau der einzigartigen und vielfältigen deutschen Kino- und Filmlandschaft sein. Die derzeitige Entwicklung des digitalen Roll Outs stellt nach unserer festen Überzeugung aber im Gegenteil eine massive Bedrohung dieser Kino- und Filmlandschaft dar, deren Auswirkungen noch nicht ausreichend durchdacht und berücksichtigt wurden.
Vorstand der AG Verleih
17.8.2010
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